Das Fahrrad
Ein Fahrrad, kurz auch Rad, in der Schweiz Velo (vom französischen: vélocipède = „Schnellfuß“, lateinisch: velox = schnell und pes = Fuß, veraltet und scherzhaft auch Drahtesel), ist ein zumeist zweirädriges, einspuriges Landfahrzeug, das mit Muskelkraft durch das Treten von Pedalen angetrieben wird.

Es wird bei höherem Tempo durch stabilisierende Kreiselkräfte der Räder sowie Gewichtsverlagerung und Lenkbewegungen des Fahrers im Gleichgewicht gehalten (siehe auch Fahrradfahren). Quelle: Wikipedia

Donnerstag, 19. April 2018

[Bitte unbedingt lesen] Wichtige Neuigkeiten zur Aufbewahrung von Google Analytics-Daten und zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)


Bei dieser E-Mail handelt es sich um eine Übersetzung der Benachrichtigung, die Sie von uns am 12. April erhalten haben.
Lieber Google Analytics-Administrator,
im Laufe des letzten Jahres haben wir Ihnen mitgeteilt, welche Vorbereitungen wir treffen, um den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu entsprechen. Dieses neue Datenschutzgesetz tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Wir möchten Sie heute über wichtige Produktänderungen informieren, die möglicherweise Auswirkungen auf Ihre Google Analytics-Daten haben, und Ihnen weitere Neuigkeiten zur Vorbereitung auf die DSGVO mitteilen. Diese E-Mail ist für Sie auch dann relevant, wenn Ihre Nutzer sich nicht im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) befinden.
Produktupdates
Wir haben kürzlich detaillierte Einstellungen für die Datenaufbewahrung eingeführt, mit deren Hilfe Sie regeln können, wie lange Ihre Nutzer- und Ereignisdaten auf unseren Servern vorgehalten werden. Ab dem 25. Mai 2018 werden Nutzer- und Ereignisdaten gemäß dieser neuen Einstellungen aufbewahrt. Daten, bei denen der von Ihnen gewählte Aufbewahrungszeitraum abgelaufen ist, werden von Google Analytics automatisch gelöscht. Berichte, die auf aggregierten Daten basieren, sind von diesen Einstellungen nicht betroffen.
Bitte überprüfen Sie die genannten Einstellungen für die Datenaufbewahrung und nehmen Sie gegebenenfalls Änderungen vor.
Noch vor dem 25. Mai führen wir außerdem ein neues Tool zum Löschen von Nutzern ein. Mit diesem Tool können Sie alle mit einem einzelnen Nutzer (z. B. einem Websitebesucher) verknüpften Daten in Google Analytics- und/oder Analytics 360-Properties löschen. Die Funktionsweise des neuen automatisierten Tools basiert auf gängigen Kennzeichnungen, die an Analytics gesendet werden: Client-ID (z. B. eigener standardmäßiger Google Analytics-First Party Cookie), Nutzer-ID (sofern aktiviert) oder Anwendungsinstanz-ID (bei Verwendung von Google Analytics für Firebase). Auf unserer Entwicklerseite werden in Kürze weitere Details dazu veröffentlicht.
Wir bieten Ihnen auch weiterhin Möglichkeiten zur Sicherung Ihrer Daten. Google Analytics und Analytics 360 beinhalten eine Reihe von Funktionen und Richtlinien zur Erfassung, Nutzung und Aufbewahrung von Daten, um Sie bei der Sicherung Ihrer Daten zu unterstützen. Funktionen wie anpassbare Cookie-Einstellungen, Datenschutzkontrollen, Datenfreigabeeinstellungen, die Datenlöschung bei Kündigung eines Kontos und die IP-Anonymisierung können sich als nützlich erweisen, wenn Sie die Auswirkungen der DSGVO auf Ihr eigenes Unternehmen und Ihre Analytics-Implementierung bewerten.
Aktualisierungen der Verträge und Neuigkeiten zum Einwilligungserfordernis
Vertragsänderungen
Seit letztem August hat Google die Verträge für viele Produkte dahingehend aktualisiert, dass Google nun gemäß den Vorgaben des neuen Gesetzes entweder die Rolle eines Auftragsverarbeiters oder eines Verantwortlichen einnimmt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter der Übersicht zur vollständigen Einordnung unserer Anzeigenprodukte. Die neuen DSGVO-Bedingungen werden Ihren bestehenden Vertrag mit Google ergänzen und treten am 25. Mai 2018 in Kraft.
Bei Google Analytics und Analytics 360 agiert Google als Auftragsverarbeiter der personenbezogenen Daten, die im Rahmen dieser Dienste verarbeitet werden.
  • Google Analytics-Kunden, die ihren Unternehmenssitz außerhalb des EWR haben, sowie alle Analytics 360-Kunden können die aktualisierten Datenverarbeitungsbedingungen in ihren Konten einsehen und bestätigen (Verwaltung > Kontoeinstellungen).
  • Bei Google Analytics-Kunden, die zum EWR gehören, sind die aktualisierten Datenverarbeitungsbedingungen bereits in den Nutzungsbedingungen enthalten.
  • Falls Sie nicht direkt mit Google einen Vertrag über die Verwendung ihrer Google-Measurement-Produkte abgeschlossen haben, sollten Sie sich stattdessen an Ihre jeweiligen Vertragspartner wenden.
Aktualisierte Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU
Gemäß unserer Richtlinie für Werbefunktionen müssen sowohl Google Analytics- als auch Analytics 360-Kunden, die die Werbefunktionen einsetzen, die Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU von Google einhalten. Diese Richtlinie wird an die neuen gesetzlichen Anforderungen der DSGVO angepasst. In der Richtlinie werden Ihre Informationspflichten gegenüber Endnutzern Ihrer Webseiten oder Ihrer Apps im EWR und Ihre Verpflichtung, Einwilligungen einzuholen, festgelegt.
Erforderliche Maßnahme: Auch wenn sich Ihr Unternehmenssitz nicht im EWR befindet, empfehlen wir, mit Ihrer Rechtsabteilung oder Ihren Rechtsberatern zu klären, ob Ihre Nutzung von Google Analytics und Analytics 360 in den Anwendungsbereich der DSGVO fällt. Zudem sollten Sie die aktualisierten Datenverarbeitungsbedingungen prüfen und abschließen sowie die Vorgehensweise klären, wie Sie die Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU befolgen werden.
Weitere Informationen
Unter privacy.google.com/businesses erhalten Sie zusätzliche Informationen zum Thema Datenschutz bei Google und zu unseren Datenschutzrichtlinien. Außerdem können Sie sich über unsere Datenverarbeitungsbedingungen informieren.
In den kommenden Wochen geben wir weitere Informationen zu unseren Plänen bekannt und aktualisieren gegebenenfalls relevante Dokumente für Entwickler und in der Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Google Analytics-Team

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